In diesem Jahr wurde Frau Dr. Chiara Balbinot mit dem DWS-Wissenschaftspreis ausgezeichnet. Der Titel der Arbeit von Frau Dr. Balbinot lautet: „Beihilfeverbot und Rechtsformneutralität Zugleich ein Beitrag zur Auslegung des Beihilfeverbots im Steuerrecht”. Frau Dr. Balbinot widmet sich in ihrer Dissertation der Fragestellung, in welchem Umfang der nationale Gesetzgeber gezwungen ist, die Besteuerung zwischen verschiedenen Rechtsformen anzugleichen, um dem Urteil selektiver steuerlicher Beihilfen zu entgehen. Frau Dr. Balbinot unterzieht die Anwendungsvoraussetzungen des Beihilfenrechts im Steuerrecht einer kritischen Würdigung und legt damit ein festes Fundament für die Behandlung der konkreten Einzelprobleme. Die Arbeit beleuchtet theoretische und praktische Probleme des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) im Bereich der Fiskalnormen und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Wettbewerbsrechts.