Sie stehen vor einer steuerrechtlichen Frage, die sich mit vertretbarem Aufwand nicht abschließend klären lässt — und Ihr Mandant erwartet eine belastbare Antwort. Das DWS-Institut erstellt dafür unabhängige Gutachten auf wissenschaftlichem Niveau, erarbeitet von Expertinnen und Experten des jeweiligen Fachgebiets.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie für die Anfrage brauchen: den Ablauf, die Kosten, und einen Musterbogen, der Ihnen die Sachverhaltsdarstellung abnimmt.
So läuft es ab
1. Anfrage stellen
Sie schildern uns in wenigen Sätzen, um welches Rechtsgebiet es geht und welche Frage geklärt werden soll. Mandantendaten und Unterlagen gehören an dieser Stelle noch nicht dazu.
2. Eingangsbestätigung und sicherer Übermittlungsweg
Sie erhalten von uns eine Bestätigung, die Rechnung über die Bearbeitungspauschale sowie einen persönlichen, zeitlich befristeten Upload-Link. Über diesen Link übermitteln Sie den Sachverhalt und etwaige Unterlagen verschlüsselt auf unseren Server. Ein Zugang zu anderen Inhalten ist damit nicht verbunden.
3. Prüfung und Angebot
Wir sichten den Sachverhalt, ordnen die Fragestellung fachlich zu und unterbreiten Ihnen ein Angebot zum Festpreis, einschließlich der Bearbeitungszeit, mit der Sie rechnen können.
4. Ihre Entscheidung
Sie beauftragen uns oder lehnen das Angebot ab. Entscheiden Sie sich gegen die Beauftragung, entstehen Ihnen über die Bearbeitungspauschale hinaus keine Kosten.
5. Erstellung des Gutachtens
Ihr Fall wird von einer Gutachterin oder einem Gutachter des betreffenden Fachgebiets bearbeitet, mit Fundstellen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen belegt.
6. Zustellung
Sie erhalten das Gutachten als PDF-Datei. Auf Wunsch übermitteln wir es über denselben gesicherten Weg wie Ihre Unterlagen.
Was in die Anfrage gehört – und was nicht
- Kanzlei und Ansprechpartner
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Rückfragen
- das betroffene Rechtsgebiet
- die Fragestellung in ein bis zwei Sätzen
- den Verfahrensstand, falls Fristen laufen
Sachverhalt anonymisiert einreichen
Ein Steuerrechtsgutachten beantwortet eine Rechtsfrage. Wer die Beteiligten sind, ist dafür in aller Regel ohne Bedeutung – entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, nicht die Namen.
Reichen Sie den Sachverhalt deshalb anonymisiert ein. Ersetzen Sie Personen und Unternehmen durch Kürzel, lassen Sie Steuernummern und Anschriften weg. Beträge, Beteiligungsquoten und Zeitpunkte bleiben unverändert – sie sind steuerlich erheblich und dürfen nicht gerundet oder verfremdet werden.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Musterbogen. Er führt Sie durch die Gliederung, die wir für die Bearbeitung brauchen, und enthält eine Checkliste für den letzten Blick vor dem Absenden.
> **[Musterbogen zur Sachverhaltsdarstellung herunterladen (PDF)]**
Sie können den Bogen als Vorlage nutzen oder frei formulieren – auf die Gliederung kommt es an, nicht auf das Formular.
FAQ
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an!
DWS-Institut
Wallstraße 58/59, 10179 Berlin
Opening Hours:
Mo – Do: 09:00 - 16:00, Fr 09:00 - 13:30
Steuerberaterinnen und Steuerberater. Das Gutachten wird für Sie erstellt, nicht für Ihren Mandanten – Auftraggeber und Ansprechpartner bleiben Sie.
Das hängt vom Umfang der Fragestellung ab. Eine verbindliche Bearbeitungszeit nennen wir Ihnen mit dem Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Läuft bei Ihnen eine Frist, vermerken Sie das bitte schon in der Anfrage.
Zu allen Bereichen des Steuerrechts. Die Bearbeitung übernimmt jeweils eine Gutachterin oder ein Gutachter des betreffenden Fachgebiets.
Die über den Upload-Link übermittelten Daten liegen auf unseren eigenen Servern. Nach Abschluss des Auftrags werden sie im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen behandelt; Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
Ja. Rufen Sie uns an – für eine erste Einordnung, ob Ihre Frage gutachterlich sinnvoll zu klären ist, brauchen wir keine schriftliche Anfrage.