Fachtagung für Berufsrecht 2009

Datum: 
11.11.2009
Thema: 

Fremdbesitzverbot im Recht der Steuerberater und anderer Freier Berufe

Veranstalter: 
Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e. V.
Ort: 
Berlin, Bundesverband deutscher Banken

 

Zum „Fremdbesitzverbot im Recht der Steuerberater und anderer Freier Berufe“ veranstaltete das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) am 11. November 2009 in Berlin eine berufsrechtliche Fachtagung. Rund 130 Experten diskutierten das Thema, das seit dem EuGH-Urteil im Fall „DocMorris“, welches das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigte, vermehrt in der Diskussion ist.

Der Vorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken begrüßte die Aussage der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, am Fremdbesitzverbot uneingeschränkt festhalten zu wollen: „Die Angehörigen der klassischen Freien Berufe sind – im Interesse des Gemeinwohls – gesetzlich zur Unabhängigkeit der Berufsausübung verpflichtet. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen sich nur bestimmte Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen bzw. Gesellschafter z. B. einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Von der Aufweichung dieses Verbots hätten Verbraucher keine Vorteile, im Gegenteil: Es würde damit beispielsweise auch das Zeugnisverweigerungsrecht der Steuerberater und anderer Freier Berufe ausgehöhlt.“  

Diskussionsbeiträge zu verschiedenen Aspekten des Themas lieferten die Mitglieder des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht des DWS-Instituts Prof. Dr. Harald Herrmann, Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Thomas Mann, Universität Göttingen, Prof. Dr. Gerhard Ring, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Dr. Raoul Riedlinger, Mitglied des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer, und Prof. Dr. Reinhard Singer, Humboldt-Universität Berlin. Fazit: Das Steuerberatungsgesetz bietet klare Spielregeln für die Berufsausübung durch Steuerberater und andere steuerberatende Berufe. Die Ausübungsformen sind trotz kleinerer Einschränkungen für den Berufsstand ausreichend. 


Programmpunkte


  • Referate des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Berufsrecht"
    • Prof. Dr. Reinhard Singer, Berlin, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Anwalts- und Familienrecht sowie Rechtssoziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschäftsführender Direktor des Berliner Anwalts-Instituts, "Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Falle Doc Morris"
    • Dr. Raoul Riedlinger, StB/WP/RA, Freiburg, Mitglied des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer, Präsident der Steuerberaterkammer Südbaden, "Fremdbesitzverbot und Steuerberatungsgesetz"
    • Prof. Dr. Gerhard Ring, Freiberg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Europäisches Wirschafts- und Umweltrecht an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, "Fremdbesitzverbot im Berufsrecht anderer Freier Berufe"
    • Prof. Dr. Thomas Mann, Göttingen, Professor für Öffentliches Recht an der Georg-August Universität Göttingen, Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, "Fremdbesitzverbot und Verfassungsrecht"
    • Prof. Dr. Harald Herrmann, Nürnberg, Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftsprivatrecht und Versicherungsrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Forschungsinstituts Freie Berufe der Universität Lüneburg, "Fremdbesitzverbot im europäischen Kontext"

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