
DWS-Symposium 2009
Verfassungsrecht und Steuerrecht -
Verfassungsrechtlicher Rahmen für den Steuergesetzgeber
Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. hat sich auf seinem diesjährigen Symposium am 07.12.2009 mit dem Thema "Verfassungsrecht und Steuerrecht - Verfassungsrechtlicher Rahmen für den Steuergesetzgeber" beschäftigt.
Verfassungsrechtliche Grundsätze werden vom deutschen Steuergesetzgeber häufig zu wenig beachtet. Die Folgen sind eine Vielzahl verfassungsgerichtlicher Verfahren und eine schwindende Akzeptanz der Steuerbürger.
Mit Blick auf diese und weitere Grundrechte hat der wissenschaftliche Arbeitskreis "Steuerrecht" des DWS-Instituts Thesen erarbeitet, die dem Steuergesetzgeber als verfassungsrechtliche Leitlinien dienen können. Auf dem Symposium des DWS-Instituts 2009 wurden diese Thesen vor rund 100 Experten vorgestellt und diskutiert. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden anschließend mit dem Auditorium erörtert.
"Das Bundesverfassungsgericht musste den Steuergesetzgeber in jüngster Zeit etliche Male korrigieren, z. B. beim Erbschaftsteuergesetz und bei der Pendlerpauschale. Allein in den letzten zwei Jahren ist die Bundessteuerberaterkammer bei acht Verfahren zur Stellungnahme durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden. Die wachsende Rechtsunsicherheit und auch die Folgen dieser Entwicklung bereiten uns große Sorgen", sagte der Vorstandsvorsitzende des DWS-lnstituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken.
Prof. Dr. Jörg-Manfred Mössner, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts, kritisierte vor allem die Praxis, verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen einzuführen und deren spätere Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht in Kauf zu nehmen. "Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird keineswegs durch höchstrichterliche Rechtsprechung eingeschränkt, wie Kritiker behaupten. Das Verfassungsrecht zieht nur dann eine Grenze, wenn der Staat seinen Finanzbedarf auf verfassungswidrige Weise decken will", so Mössner.
In den "Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts" fordert das DWS-Institut die konsequente Beachtung des Gleichheitssatzes und weiterer Grundrechte. Eine Durchbrechung zwecks "Gegenfinanzierung" darf es ebenso wenig geben wie die Rückwirkung von Steuergesetzen. Auch sollte auf steuerliche Lenkungsnormen zugunsten direkter Subventionen verzichtet werden, denn sie verzerren die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Die "Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts" stellen wir Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Diskussionsbeiträge zu verschiedenen Aspekten des Themas lieferten die Mitglieder des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Universität Osnabrück (Vorsitzender), Prof. Dr. Christian Flämig, Universität Marburg, Dr. Harald Grürmann (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof und Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Universität Erlangen-Nürnberg.
Programmpunkte
Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", Berlin
Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts
Prof. Dr. Christian Flämig, Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", Berlin
