Pflichtfortbildung gemäß § 9 Fachberaterordnung
Seminare der Bundessteuerberaterkammer zum Internationalen Steuerrecht
Die Bundessteuerberaterkammer bietet für Steuerberater Spezialseminare und Aufbauseminare zum Internationalen Steuerrecht an. Diese Seminare sind für Steuerberater, die bereits den Titel "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" erworben haben, als Pflichtfortbildung gemäß § 9 Fachberaterordnung geeignet.
Unter www.bstbk.de im Menüpunkt "Seminare und Kongresse" finden Sie Termine der Seminarreihe der Bundessteuerberaterkammer zum Internationalen Steuerrecht.
