
Gutachtendienst
Bei steuerrechtlichen Zweifelsfragen, die sich nicht im Rahmen einer einfachen telefonischen Auskunft klären lassen, erstellt der Gutachtendienst des DWS-Instituts ausführliche Steuerrechtsgutachten auf höchstem wissenschaftlichen Niveau.
Da auf unparteiische Gutachten und damit Objektivität Wert gelegt wird, genießt der Gutachtendienst eine hohe fachliche Anerkennung. Die Stellungnahmen sind insbesondere für den Einsatz in Betriebsprüfungen und Steuerrechtsprozessen oder die Beurteilung einer konkreten steuerspezifischen Situation in der Gestaltungsberatung hervorragend geeignet. Nicht zuletzt leistet der Gutachtendienst damit auch einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der täglichen Beratungspraxis. Viele Steuerberater setzen DWS-Gutachten erfolgreich in ihrer Arbeit ein.
Für die Erarbeitung der Gutachten wird ein Honorar in Abhängigkeit von Umfang und Komplexität des Falles vereinbart. Ein entsprechendes Angebot unter Angabe der voraussichtlichen Bearbeitungszeit erfolgt umgehend nach Eingang der schriftlichen Anfrage. Hierzu genügt eine kurze Darstellung des Sachverhaltes sowie der konkreten Fragestellungen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die aufgeführten Kontaktdaten. Die Anfrage kann auch über die jeweilige Steuerberaterkammer eingereicht werden.
Der Gutachtendienst veröffentlicht seine Stellungnahmen anonymisiert und nach Genehmigung des Auftraggebers in „Deutsche Steuer-Praxis (DStP)“. Das Grundwerk zur Fortsetzung bzw. das Loseblattwerk als regelmäßige Ergänzung sind erhältlich beim Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, Internet: www.otto-schmidt.de.
Gutachten
Kontakt
Deutsches wissenschaftliches Institut der Steuerberater e. V.
"Haus der Steuerberater"
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