Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern
Lehrgang vom 12. September bis 25. November 2011 in Münster
Das Zollrecht hat für die Import- und Exportwirtschaft weitreichende Bedeutung. Zwischen der Europäischen Union und vielen Drittstaaten gibt es Präferenzabkommen und Vereinbarungen über Zollvergünstigungen. Auch die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif ist von erheblicher Bedeutung. Den betroffenen Unternehmen fällt eine in dieser Hinsicht unwirtschaftliche Vorgehensweise oft nicht auf. Hier liegt immenses Kostensenkungspotenzial verborgen (s. auch Wolffgang, "Zoll- und Verbrauchsteuerberatung durch Steuerberater", DStR 2007, S. 1550).
Von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist auch die Verbrauchsteuerberatung. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird nicht zuletzt durch die Energiesteuer stetig größer, die Rechts- und Verfahrensvorschriften werden immer komplizierter.
Grundlage für unseren Lehrgang ist die am 1. August in Kraft getretene Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer. Der Fachberatertitel wird von den Steuerberaterkammern amtlich verliehen und ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt. Die erforderlichen Voraussetzungen entnehmen Sie im Einzelnen bitte der Fachberaterordung.
Für Steuerberater eröffnet sich vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen ein neues Betätigungsfeld, zumal durch Einführung des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ der Beratungsbedarf zugenommen hat. Durch den Titel "Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern" können Steuerberater auf ihr Spezialgebiet hinweisen. Damit stärkt der neue Fachberatertitel Steuerberater im Wettbewerb mit anderen Berufen und schafft eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren. Nutzen Sie diese Chance!
Unser Lehrgang vermittelt die zum Erwerb des amtlichen Titels "Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern" nach § 4 Abs. 1 der Fachberaterordnung erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse (Zertifizierung durch die Steuerberaterkammer Berlin vom 25. August 2010).
