Fachberater/in für Internationales Steuerrecht
Immer mehr mittelständische Betriebe agieren grenzüberschreitend und sind mit Fragen der internationalen Besteuerung konfrontiert. Für Steuerberater gewinnen damit internationale Bezüge in der täglichen Beratungspraxis zunehmend an Bedeutung und der Bedarf an Spezialisten wächst. Mit dem amtlich verliehenen Titel "Fachberater/in für Internationales Steuerrecht" haben Steuerberater die Möglichkeit, auf ihr Spezialgebiet hinzuweisen.
Grundlage für unseren Lehrgang ist die am 1. August 2007 in Kraft getretene Fachberaterordnung der Bundessteuerberaterkammer. Der Fachberatertitel wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen, und ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt. Die erforderlichen Voraussetzungen entnehmen Sie im Einzelnen der Fachberaterordnung.
Die neue Spezialisierungsmöglichkeit bietet Mandanten bei der Suche nach Spezialisten eine wertvolle Orientierungshilfe und schafft für Steuerberater gleichzeitig eine zusätzliche Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren. Nutzen Sie diese Chance!
Aktuell läuft seit dem 15. März bis zum 11. Juni ein Lehrgang zum Erwerb des Titels „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“. Der Lehrgang findet unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Stephan Kudert, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder), statt. Einen neuen Lehrgang bietet das Institut im Jahr 2011 an.
Unser Lehrgang vermittelt die zum Erwerb des amtlichen Titels „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ nach § 4 Abs. 1 der Fachberaterordnung erforderlichen besonderen theoretischen Kenntnisse (Zertifizierung durch die Steuerberaterkammer Berlin vom 30. Oktober 2009).
