
FAQ zum Gutachtendienst
Wer kann ein Gutachten in Auftrag geben?
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Was kostet das Gutachten?
Das Honorar für ein wissenschaftliches Gutachten richtet sich nach dem voraussichtlichen Zeitaufwand in Abhängigkeit vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der zugrunde liegenden Fragestellung und liegt grundsätzlich zwischen 600 € und 1200 €, kann jedoch auch höher sein. Ein ungewöhnlich hoher Gegenstandswert kann die Preisfindung beeinflussen. Anfragen mit einem Schadensersatzwert über 500.000 € werden nur bearbeitet, wenn der anfragende die Kosten für eine Einzelhaftpflichtversicherung des DWS-Instituts übernimmt. Das festgesetzte Honorar für die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens wird durch einen Kostenvoranschlag mitgeteilt. Sollte die Anfrage nach Beginn der Bearbeitung noch um weitere Punkte ergänzt werden, bleibt eine angemessene Erhöhung des Honorars vorbehalten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Ab Eingang der Einverständniserklärung ca. 6 bis 8 Wochen; in eiligen Fällen ist gegen Aufpreis unter Umständen auch eine kürzere Bearbeitungszeit (min. 4 Wochen) möglich
Werden die Gutachten veröffentlicht?
Ja. Die Gutachten werden mit Genehmigung des Auftraggebers in „Deutsche Steuer-Praxis“ anonymisiert veröffentlicht.
Welche Fragestellungen werden im Gutachten bearbeitet?
In den wissenschaftlichen Gutachten wird nur zu Fragen des nationalen und interna-tionalen deutschen Steuerrechts Stellung genommen; das Berufsrecht, insbesondere auch die Steuerberaterhaftung und das Gebührenrecht des Steuerberaters sowie das Steuerrecht anderer Länder als der Bundesrepublik Deutschland, sind davon ausge-schlossen.
In welcher Form muss die Gutachtenanfrage erfolgen?
Die Darstellung des Sachverhalts sowie die konkrete Fragestellung kann per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg und auch über die jeweilige Steuerberaterkammer eingereicht werden. In jedem Fall ist eine schriftliche Anfrage nötig, mündliche Gu-tachtenanfrage werden nicht bearbeitet.
Wie ist der Ablauf nach Eingang der Gutachtenanfrage?
Die Anfragenden bekommen von uns umgehend ein schriftliches Angebot, aus dem die Dauer und die Kosten des zu erstellenden Gutachtens hervorgehen. Wenn Sie mit den Konditionen einverstanden sind, senden Sie uns die dem Angebot beiliegende Einverständniserklärung zurück.
Welche Unterlagen sind für die Gutachenerstellung nötig?
Sachverhaltsschilderung und Fragestellung.
Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Fragestellung, das kann zum Beispiel sein:
- Jahresabschlüsse
- Schriftverkehr mit dem Finanzamt
- Gesellschaftsverträge
- Betriebsprüfungsbericht
- Rechnungen und Lieferscheine
- Erbschaftsverträge
- weitere Vertragsunterlagen.
In welcher Form bekomme ich das Gutachten?
Die Ausarbeitung erfolgt in Papierform, die Versendung per Post oder in eiligen Fällen vorab per Telefax oder per E-Mail (in PDF-Form).
Welchen Umfang hat das Gutachten?
Das Gutachten hat grundsätzlich einen Umfang zwischen 6 und 20 Seiten, kann aber je nach Fragestellung auch kürzer oder länger sein.
