
FAQ zum Förderpreis
Was ist das DWS-Institut?
Das 1963 gegründete Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) wird von der Bundessteuerberaterkammer und den 21 regionalen Steuerberaterkammern getragen. Das DWS-Institut fördert die wissenschaftliche Durchdringung des deutschen und internationalen Steuer- und Finanzrechts sowie europa-, verfassungs-, wettbewerbs- und berufsrechtlicher Fragen des Berufsstands der Steuerberater. Unterstützt wird es hierbei von seinen wissenschaftlichen Arbeitskreisen, die Stellungnahmen zu den für die Berufspraxis relevanten Grundsatzfragen des deutschen Steuer- und Berufsrechts erarbeiten. Diese Analysen und die Inhalte der hierzu jährlich stattfindenden Fachtagungen und Symposien greift das DWS-Institut in seiner Schriftenreihe auf. Außerdem hat sich das DWS-Institut die fachwissenschaftliche Förderung der Berufsarbeit der Gesamtheit der Steuerberater in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufgabe gemacht. Das DWS-Institut unterstützt Steuerberaterinnen und Steuerberater in der Qualitätssicherung ihrer Beratungspraxis durch einen Gutachtendienst, Fortbildungsveranstaltungen und die Herausgabe von Fachschriften.
Worin besteht der Förderpreis des DWS-Instituts?
Der Förderpreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden die Kosten für die Veröffentlichung der Arbeit im Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) übernommen.
Welche Arbeiten werden vom DWS-Institut gefördert?
Das DWS-Institut prämiert mit dem DWS-Förderpreis 2009 jährlich eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit, vornehmlich eine Dissertation.
Welche Themen kommen in Frage?
In Betracht kommen sämtliche Themen aus den Gebieten des Steuerrechts, der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre oder der Finanzwissenschaften.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung erfüllt sein?
Die Publikation muss wissenschaftlichen Kriterien genügen. Beteiligen können sich
Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten. Die Arbeit darf nicht älter als ein Jahr und entweder noch nicht veröffentlicht oder innerhalb des
Zeitraumes vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres im DWS-Verlag veröffentlicht worden sein.
Wann und wo kann man sich bewerben?
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 30. September eines Jahres bei der Geschäftsführung des DWS-Instituts, Behrenstraße 42 in 10117 Berlin,
eingereicht werden.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
a) drei Exemplare der Abschlussarbeit
b) Zusammenfassung der Arbeit (ca. 1 DIN A 4-Seite)
c) kurze gutachterliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Betreuers
d) Lebenslauf
Wer entscheidet über die Vergabe des DWS-Förderpreises?
Der Vorstand des DWS-Instituts entscheidet auf Vorschlag des wissenschaftlichen
Arbeitskreises "Steuerrecht" des DWS-Instituts unter Ausschluss des Rechtsweges über die Preisvergabe.
Wo erhält man weitere Informationen über den DWS-Förderpreis?
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim DWS-Institut. Ansprechpartnerin für Bewerber ist RAin Claudia Ende, Telefon: 030 246250-64; E-Mail: info@dws-institut.de.
