Steuergesetzgeber schenkt Verfassungsrecht zu wenig Beachtung

7. Dezember 2009

DWS-Institut präsentiert Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts / DWS-Steuerrechtssymposium 2009

Verfassungsrechtliche Grundsätze werden vom deutschen Steuergesetzgeber häufig zu wenig beachtet. Die Folgen sind eine Vielzahl verfassungsgerichtlicher Verfahren und eine schwindende Akzeptanz der Steuerbürger. Zu diesem Ergebnis kommt der wissenschaftliche Arbeitskreis Steuerrecht des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e. V. (DWS-Institut). Dessen 15 „Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts“ werden heute (7. Dezember) auf dem DWS-Symposium 2009 in Berlin vorgestellt und diskutiert.

„Das Bundesverfassungsgericht musste den Steuergesetzgeber in jüngster Zeit etliche Male korrigieren, z. B. beim Erbschaftsteuergesetz und bei der Pendlerpauschale. Allein in den letzten zwei Jahren ist die Bundessteuerberaterkammer bei acht Verfahren zur Stellungnahme durch das Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden. Die wachsende Rechtsunsicherheit und auch die Folgen dieser Entwicklung bereiten uns große Sorgen“, so der Vorstandsvorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken.

Prof. Dr. Jörg-Manfred Mössner, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises Steuerrecht des DWS-Instituts, kritisiert vor allem die Praxis, verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen einzuführen und deren spätere Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht in Kauf zu nehmen. „Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers wird keineswegs durch höchstrichterliche Rechtsprechung eingeschränkt, wie Kritiker behaupten. Das Verfassungsrecht zieht nur dann eine Grenze, wenn der Staat seinen Finanzbedarf auf verfassungswidrige Weise decken will“, so Mössner.

In den „Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts“ fordert das DWS-Institut die konsequente Beachtung des Gleichheitssatzes und weiterer Grundrechte. Eine Durchbrechung zwecks „Gegenfinanzierung“ darf es ebenso wenig geben wie die Rückwirkung von Steuergesetzen. Auch sollte auf steuerliche Lenkungsnormen zugunsten direkter Subventionen verzichtet werden, denn sie verzerren die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Die "Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts" finden Sie auf dieser Seite rechts als Download.

Dem wissenschaftlichen Arbeitskreis Steuerrecht des DWS-Instituts gehören an: Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Universität Osnabrück (Vorsitzender), Prof. Dr. Christian Flämig, Universität Marburg, Dr. Harald Grürmann (stellv. Vorsitzender), Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, Prof. Dr. Wolfram Scheffler, Universität Erlangen-Nürnberg.
 

Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. (DWS-Institut) wird von der Bundessteuerberaterkammer und den Steuerberaterkammern getragen. Unterstützt von zwei wissenschaftlichen Arbeitskreisen befasst es sich mit steuerrechtlichen und berufsrechtlichen Grundsatzfragen. Mit einem Gutachtendienst, Fortbildungsveranstaltungen und Fachschriften steht das DWS-Institut Steuerberaterinnen und Steuerberatern in berufspraktischen Fragen zur Verfügung.