
Gemeindefinanzen sollten auf solide Grundlage gestellt werden - DWS-Institut legt Vorschlag zur Neuordnung der Gemeindefinanzen vor
Anlässlich der heutigen Sitzung der Gemeindefinanzkommission stellt der wissenschaftliche Arbeitskreis des DWS-Instituts einen Vorschlag für eine kommunale Einkommen- und Körperschaftsteuer vor.
„Die desolate Finanzsituation der Städte und Gemeinden kann nachhaltig mit der Ersetzung der Gewerbesteuer durch ein Zuschlagsrecht der Gemeinden auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer verbessert werden. Davon profitieren die Kommunen und ihre Einwohner dauerhaft“, so der Vorstandsvorsitzende des DWS-Instituts Dr. Horst Vinken.
Aus der Sicht des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“ des DWS-Instituts sind solche strukturellen Maßnahmen unabdingbar. Allein reine Korrekturen an der konjunkturabhängigen Gewerbesteuer lösen die derzeitigen Strukturprobleme nicht.
Dem Wissenschaftlichen Arbeitskreis gehören an: StB Prof. Dr. Jörg M. Mössner, (Vorsitz), StB/vBP Dipl.-Kfm. Dr. Harald Grürmann, StB Dipl.-Ök. Dr. Hartmut Schwab, Vorsitzender Richter am BFH Prof. Dr. Heinz-Jürgen Pezzer, Prof. Dr. Wolfram Scheffler und Prof. Dr. Christian Flämig.
Die Broschüre „Vorschlag einer kommunalen Einkommen- und Körperschaftsteuer“ ist unter www.dws-institut.de abrufbar.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Pressestelle des DWS-Instituts unter Tel. 030 24 00 87-41.
Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. (DWS-Institut) wird von der Bundessteuerberaterkammer und den Steuerberaterkammern getragen. Unterstützt von zwei wissenschaftlichen Arbeitskreisen befasst es sich mit steuerrechtlichen und berufsrechtlichen Grundsatzfragen. Mit einem Gutachtendienst, Fortbildungsveranstaltungen und Fachschriften steht das DWS-Institut Steuerberaterinnen und Steuerberatern in berufspraktischen Fragen zur Verfügung.
