
Fremdbesitzverbot schützt die Unabhängigkeit der Berufsausübung
Zum „Fremdbesitzverbot im Recht der Steuerberater und anderer Freier Berufe“ veranstaltet das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) heute (11. November 2009) in Berlin eine berufsrechtliche Fachtagung, die auf breites Interesse in Politik und Verwaltung sowie bei Vertretern der Freien Berufe stößt.
Der Vorsitzende des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer Dr. Horst Vinken begrüßt anlässlich der Tagung die Aussage der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, am Fremdbesitzverbot uneingeschränkt festhalten zu wollen.
Dr. Vinken: „Die Angehörigen der klassischen Freien Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker sind – im Interesse des Gemeinwohls – gesetzlich zur Unabhängigkeit der Berufsausübung verpflichtet. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, dürfen sich nur bestimmte Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen bzw. Gesellschafter z. B. einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Nichts anderes besagt das so genannte Fremdbesitzverbot. Von der Aufweichung dieses Verbots hätten Verbraucher keine Vorteile, im Gegenteil: Es würde damit beispielsweise auch das Zeugnisverweigerungsrecht der Steuerberater und anderer Freier Berufe ausgehöhlt.“
Auf der DWS-Fachtagung wird das Fremdbesitzverbot unter anderem im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung erörtert. Diskussionsbeiträge liefern die Mitglieder des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht des DWS-Instituts Prof. Dr. Harald Herrmann, Universität Erlangen-Nürnberg (Vorsitzender), Prof. Dr. Thomas Mann, Universität Göttingen, Prof. Dr. Gerhard Ring, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Dr. Raoul Riedlinger, Mitglied des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer, und Prof. Dr. Reinhard Singer, Humboldt-Universität Berlin. Ein Tagungsband ist geplant.
Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. (DWS-Institut) wird von der Bundessteuerberaterkammer und den Steuerberaterkammern getragen. Unterstützt von zwei wissenschaftlichen Arbeitskreisen befasst es sich mit steuerrechtlichen und berufsrechtlichen Grundsatzfragen. Mit einem Gutachtendienst, Fortbildungsveranstaltungen und Fachschriften steht das DWS-Institut Steuerberaterinnen und Steuerberatern in berufspraktischen Fragen zur Verfügung.
