Familienbesteuerung: Ergänzung des Ehegattensplittings muss sorgfältig geprüft werden

10. Dezember 2007

Das Ehegattensplitting als Form der steuerlichen Förderung von Familien darf nicht zur Disposition gestellt werden. Wohl aber sollten ergänzende Modelle geprüft werden. Das machte Dr. Horst Vinken, Vorsitzender des DWS-Instituts und Präsident der Bundessteuerberaterkammer, anlässlich des DWS-Symposiums 2007 zur „Zukunft der Familienbesteuerung“ heute in Berlin deutlich.

Da das Bundesverfassungsgericht zwar eine steuerliche Berücksichtigung der Ehe verlangt, nicht aber die Form festlegt, hat der Gesetzgeber einen entsprechenden Gestaltungsspielraum. Zusätzliche Splittingmodelle, wie etwa das Familiensplitting, bedürfen nach Auffassung des DWS-Instituts allerdings einer sehr sorgfältigen Prüfung. Die Lösung muss sowohl den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ausreichend berücksichtigen als auch praktikabel und mit vertretbarem bürokratischem Aufwand realisierbar sein. Bislang scheint noch keines der vorliegenden Modelle soweit ausgereift, dass diese Bedingungen erfüllt sind.

Mit seinem Symposium 2007 will das DWS-Institut die notwendige Sachdiskussion zur Zukunft der Familienbesteuerung vorantreiben und einen Beitrag zur Systematisierung der Vielzahl von Vorschlägen leisten. Fachbeiträge liefern Professor Jörg Manfred Mössner, Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises des DWS-Instituts, die Richterin am Bundesfinanzhof Professor Monika Jachmann sowie der französische Experte Alain Girard. Die anschließende Diskussion bestreiten unter anderem Dr. Gerhard Schick, MdB, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, sowie Dr. Harald Grürmann, stellvertretender Vorsitzender des DWS-Instituts und Mitglied im Präsidium der Bundessteuerberaterkammer.

Die Fachbeiträge des DWS-Symposiums sind unter www.dws-institut.de abrufbar.
 

Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) ist das Fachinstitut der Bundessteuerberaterkammer. Neben der wissenschaftlichen Publikationstätigkeit führt das Institut Fortbildungsveranstaltungen für Steuerberater durch, informiert durch Auskünfte und Gutachten zu konkreten steuerrechtlichen Fragen und bietet einen Archivdienst an. Es unterhält zudem zwei mit namhaften Experten besetzte wissenschaftliche Arbeitskreise, die sich mit für die Berufspraxis relevanten Grundsatzfragen des Steuerrechts und des Berufsrechts befassen.