Anzeigepflicht von Steuergestaltungen wäre Angriff auf die Steuerkultur in Deutschland / Wissenschaftliches Gutachten von Professor Christian Flämig

7. November 2007

Mit einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung würde Deutschland einen völlig neuen und nicht akzeptablen Weg in der Bekämpfung der Steuerkriminalität einschlagen. Zu diesem Ergebnis kommt Professor Christian Flämig, Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises des DWS-Instituts, in einer aktuellen Stellungnahme.

Das DWS-Institut hatte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema angeregt, nachdem die Aufnahme einer entsprechenden Norm (§ 138 a AO-E) in das Jahressteuergesetz 2008 diskutiert wurde – und es in der Finanzverwaltung nach wie vor Befürworter einer solchen Regelung gibt.

Flämig wertet diesen Entwurf – unbeschadet des verfassungsrechtlichen Verdikts – als Angriff auf die Steuerkultur in Deutschland. Damit werde Steuerplanung und -gestaltung in die Nähe der „aggressiven und pfiffigen Steuerplanung“ oder sogar der Ausnutzung von „Steuerschlupflöchern“ gestellt. Das Recht auf Steuerplanung sei aber nichts anderes als eine Reaktion des Steuerbürgers auf das nicht von „Waffengleichheit“ geprägte Kräfteverhältnis zwischen Staat und Bürger. Im Übrigen sei Steuergestaltung ein tradierter Teilkomplex der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.

Flämig weist zudem darauf hin, dass der Entwurf einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem im Koalitionsvertrag
vereinbarten Ziel des Bürokratieabbaus widerspricht, welches die Bundesregierung im Programm „Bürokratieabbau und dessen Rechtsetzung“ konkretisiert hat. 

Die Stellungnahme zum „Entwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltungen“ steht unter www.dws-institut.de , Rubrik Aktuelles / Presse, zur Verfügung. Der Autor Prof. Dr. Christian Flämig ist Honorarprofessor der Universität Marburg und Rechtsanwalt in Rottach-Egern. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war er Senior Vice President & General Counsel der E. Merck OHG/Merck KGaA (Darmstadt). Flämig ist Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V.
 

Das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) ist das Fachinstitut der Bundessteuerberaterkammer. Neben der wissenschaftlichen Publikationstätigkeit führt das Institut Fortbildungsveranstaltungen für Steuerberater durch, informiert durch Auskünfte und Gutachten zu konkreten steuerrechtlichen Fragen und bietet einen Archivdienst an. Ein wissenschaftlicher Arbeitskreis, der Stellungnahmen zu den für die Berufspraxis relevanten Grundsatzfragen des deutschen Steuerrechts erarbeitet, unterstützt das Institut. Der DWS-Förderpreis wird seit 1999 verliehen.